Öffentliche Erörterung über Öffentlichkeit und Transparenz im Heilbronner Kreistag: Müllerschön contra Piepenburg

Die ganze Sommerpause über, habe ich mich immer wieder mit dem Thema  „Öffentlichkeit der Kreistagsarbeit“ beschäftigt. Das liegt auch daran, dass die Schwerpunkte der Kreistagsarbeit in nichtöffentlichen Ausschusssitzungen stattfinden und nicht  immer transparent und öffentlich nachvollziehbar sind. Wenn ich richtig gezählt habe, war ich dieses Jahr bisher auf einer öffentlichen Kreistagssitzung, aber auf  ca. 10 (vielleicht auch weniger)  nichtöffentlichen Ausschusssitzungen. Bereits am 28.7.2011 habe ich auf meine Anfrage in Sachen Öffentlicher Nahverkehr (siehe Redebeiträge TOP 16) von Herrn Piepenburg Post bekommen. Ich hoffe, er ist mit der Veröffentlichung seiner Antwort auf meine Anfrage an dieser Stelle einverstanden. Ich habe daraufhin bis heute die von mir angekündigte Einstellung der angeblich nicht öffentlichen Drucksache auf die Homepage unterlassen, obwohl ich die Rechtsaufassung von Landrat Piepenburg nicht teile, sondern weiterhin kritisch prüfen werde, wenn nötig auch von der Rechtsaufsicht.

Meine letzte Begegnung mit Landrat Piepenburg am 26.9.11 gab dann den Ausschlag für diesen Beitrag. Vor der letzten öffentlichen Verwaltungsausschussitzung im Landratsamt, hat mir Landrat Piepenburg den Eingang meiner Anträge zur Energieagentur mündlich bestätigt. Allerdings mit dem Hinweis, Punkt 1  würde der „Geheimhaltungspflicht“ unterliegen. Den Streit was ist öffentlich, was nicht wolle er mit mir nicht führen. In Rothenburg habe aber ein Parteifreund von mir ein Ordnungsgeld deshalb erhalten. Ich entgegnete ihm, dass ich im Moment nicht vor den Kadi ziehen werde, aber er solle die „Geheimhaltungspflicht“ auch nicht übertreiben.  Ich habe daraufhin versucht zu Recherchieren und zuerst mal eine Resolution gegen das Ordnungsgeld gegen die linken Mandatsträger in Rottenburg dort unterschrieben. Ich lade nun alle ein, zur öffentlichen Kreistagssitzung am 17.10.2011 ab 14.00 Uhr in die nördlichste Gemeinde des Landkreises Heilbronn, nach Roigheim, in die dortige Fest- und Versammlungshalle. Ich biete auch öffentliche Mitfahrgelegenheit von Heilbronn aus dazu an. Nichtöffentlich darf auch dort nur behandelt werden, wenn es das „öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern“, so heißt es im vom Landrat zitierten §30 Abs.1 der LKrO … Schauen wir mal…         (Joh.Müllerschön)


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