Neue Energiepolitik und EnBW- Anfrage an den Landrat

 Am 4.4.11 findet wohl die Verbandsversammlung des NEV (Neckar-Elektrizitätsverband) statt, wo es um den Verkauf der EnBW Aktien geht. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags Heilbronn am 14.3.2011 ging es in öffentlicher Sitzung (ohne öffentliches Echo und fast ohne Diskussion) um die „Ermächtigung“ des Landrats. Nachdem fast alle Kreisräte einer entsprechenden Vorlage zugestimmt haben, stellte ich für DIE LINKE im Kreistag folgende Anfrage an Landrat und Kämmerer. Ich selbst bin nicht Mitglied im Verwaltungsausschuss, sondern war dort nur als Zuschauer (ohne Rederecht), deshalb erfolgte die Anfrage nachträglich schriftlich.

Sehr geehrte Herren Piepenburg und Schuhmacher,

ich nehme Bezug auf die Drucksache 2/2011 und auf die sehr kurze öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.3.11 und habe dazu folgende Fragen:

1)      Wie viel Aktien besitzt der NEV an EnBW? Wie viel Euro wären aus dem Angebot von Neckarpri GmbH zu erzielen? Wie kann der Verwaltungsausschuss den Landrat ermächtigen ein eventuell lukratives und ökologisch sinnvolles Jahrhundertgeschäft abzulehnen, ohne das Volumen des Geschäfts zu kennen? Wäre das nicht die einmalige Chance, aus dem Atomkonzern EnBW auszusteigen und eigene kommunale und ökologisch sinnvolle Strominitiativen zu finanzieren?

2)      Welchen konkreten Einfluss hat der NEV auf die EnBW-Politik genommen? Ausführlich wird die Empfehlung des Verwaltungsrats des NEV in der Vorlage zitiert. Liesen sich diese Punkte (kommunale Einflussnahme) nicht auch noch effektiv umsetzen, wenn der NEV zum Beispiel die Hälfte der EnBW Aktien jetzt mit diesem Angebot veräußert, so wie es zum Beispiel die Energiegemeinden Neckarsulm und Neuenstadt tun?

3)      Welche Informationen hat der Landkreis in der Vergangenheit durch NEV bzw. Aufsichtsräte erhalten? Stimmen die vom NEV entsandten Aufsichtsräte auch für die Nichtveröffentlichung des Geschäftsberichts der EnBW Regional AG und damit gegen eine bessere Information der Gemeinden?

4)      Gibt es außer den Empfehlungen des EnBW freundlichen Verwaltungsrats des NEV auch Empfehlungen und Alternativen von EnBW kritischen Mitgliedern des NEV? Warum werden in der Vorlage keine Alternativen zur „Veräußerungssperre“ vorgestellt?

5)      Werden Sie Herr Piepenburg als Vertreter des Landkreises auch in Zukunft gegen eine Ausschüttung der NEV-Gewinne aus der EnBW stimmen?

6)      Ist die Spekulation über den Aktienpreis der EnBW nach der Atomkatastrophe in Japan und der eventuell endgültigen Stilllegung mehrerer Atomkraftwerke nicht längst überholt?

Da diese anstehende „Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung“  ist, wie sie selbst in der Vorlage darstellen, bitte ich darum die Fragen noch vor dem 4.4.11 zu beantworten.

 Johannes Müllerschön, für DIE LINKE im Heilbronner Kreistag


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