Antwort des Petitionsausschusses des Landtags in Sachen Schwarzbau („Obere Fundel“) Bad Friedrichshall.

Das Bild zeigt ein Biotop (im westlichen, unteren Bereich neben der ehemaligen Gärtnerei) auf der Oberen Fundel im Jahr 2018, ein Jahr vor der unrechtmäßigen Rodung. Danke an den Anwohner fürs Bild: privat.

Am 23.3.21 reichten zwei Aktivisten und Mitglieder der LINKEN aus dem Zabergäu eine Petition ein, beim Landtag von Baden-Württemberg. In Folge gab es zumindest einen teilweisen Baustopp. Die Petition wurde jetzt beantwortet. Das Netzwerk BiNN (Bürgerinitiativen Netzwerk Neckartal) hat den gleichen Bescheid bekommen. Die Petition  der BINN  wurde unter dem selben Aktenzeichen integriert. 

Einer der Beschwerdeführer nimmt zur Antwort wie folgt Stellung: „Da wurde der Herr Frey (Bürgermeister von Bad Friedrichshall) ordentlich vom hohen Ross

runtergeholt. Die Annahmen die er für den §33 BauGB zurechtlegte werden nicht anerkannt, damit kommt das Verfahren postum nach der Zerstörung auf die richtige Bahn. Denn jetzt erst gibt es die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Schön, dass einem im Nachhinein die Eigenart der Landschaft bestätigt wird, jetzt wo sie zerstört ist. Die Verlegungsarbeiten, bei denen herumgeschlingert wurde ob denn nun Erschließungsarbeiten stattfanden oder nicht sind nun also doch unzulässig.

Auszug aus der Antwort des Petitonsausschusses. Das vollständige Dokument gibt es hier und hier.

Aber leider, leider würde das Aussetzen der archäologischen Grabungen ein erheblicher wirtschaftlicher und denkmalpflegerischer Schaden bedeuten. Welcher Wohlstandsschaden und Gründstückswertminderungen bei Anwohnern entstanden denn mit der Zerstörung des gut strukturierten und zur Naherholung geeigneten Gebietes? Und dann seien wir mit der Petition auch noch zu spät, nach dem 13.7.20 gekommen, um „Rettungsgrabungen“ zu stoppen, die Mensch wohl überhaupt nicht aufhalten kann.“

Archäologische Arbeiten mit archäologischem Arbeitsgerät? Und mit archäologischer Gasleitung? Die „Obere Fundel“ verkommt zur Vera…lberung des Rechtsstaates. Und der Volljurist und Altlandrat Detlef Piepenburg schaut zu oder weg. Vorgezogene Baumaßnahmen haben im Landkreis Hochkonjunktur. (jom)

Auch wenn jetzt ab 10.5.21 auf der Oberen Fundel weitergebaut werden soll, ist die Petition und die nachträgliche Feststellung der Unzulässigkeit von vorgezogenen Baumaßnahmen ein wichtiger Zwischenschritt, um es in Zukunft zu verhindern oder zumindest zu erschweren, dass die Natur unnötig und im vorauseilenden Gehorsam von wachstumsorientierten Bürgermeistern nur aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus zubetoniert wird.


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