Mobilitätsticket und Jobcenter

SAMSUNGAuch im Landkreis wird es ab dem 1.4.2015 ein Mobilitätsticket für Hartz 4-Empfänger und Grundsicherungsrentner geben (Genaueres unten).

Beim letzten Sozialausschuss am 16.3. stellte sich das Jobcenter vor und präsentierte Daten und Zahlen. Der Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Heilbronn, bei dem der Landkreis gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, stellte sich vor.

Bemerkenswert war, dass im letzten Jahr vom Budget für die Eingliederungshilfe rund eine Million in das Budget der Verwaltung umgeschichtet wurde. Beide zur Verfügung stehenden Budgets wurden voll ausgeschöpft. Hier entsteht der Eindruck, dass gespart werden muss und daher die Antragsstellern nicht auf alle Angebote hingewiesen werden. So ist auf der Seite des Jobcenters unter dem Punkt „Tipps für Antragsteller“ gar nichts zu finden.

Kreisrat Florian Vollert war deshalb zu Besuch bei einem Treffen der Heilbronner Arbeitsloseninitiative und wollte dieses Problem mit Betroffenen besprechen. Vollerts Vermutung konnte dort an Einzelbeispielen bestätigt werden.

Linke Kommunalpolitiker in Stadt- und Landkreis Heilbronn haben deshalb beschlossen über das Mobilitätsticket und die Möglichkeiten von erwerbstätigen Aufstockern zu informieren:

-> Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (ALG 2 – Hartz IV)

-> Empfänger/innen von Grundsicherungsrenten wegen des Alters oder Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII

-> Empfänger/innen von Arbeitslosengeld  1 (ALG I), welche mit ALG 2 aufstocken müssen. (Oder  an der Bedarfsgrenze liegen)

erhalten für 20 € ein Monatsticket !

Erwerbstätige Aufstocker erhalten ein notwendiges Monatsticket, das Jobcenter ersetzt die Kosten!

Ab dem 1.4. wird es sowohl in Heilbronn als auch im Landkreis HN das Mobulitätsticket/Sozialticket für 20 € geben. Grundsicherungsrentner*Innen und HartzIV – Empfänger können im ganzen HNV-Bereich mit Bussen und Stadtbahnen für 20 € im Monat fahren. Aber was ist mit erwerbstätigen Aufstockern? Die Presse schrieb, dass erwerbstätige Aufstocker kein Sozialticket erhalten, aber sie klärten nicht richtig auf, dass es für erwerbstätige Aufstocker schon lange eine gute Lösung gesetzlich geregelt ist.

In der Drucksache des Heilbronner Gemeinderats steht „Aufstocker können die Kosten Öffentlicher Verkehrsmittel in voller Höhe vom Arbeitseinkommen als Werbungskosten absetzen.“ Wenn ein Aufstocker zum Jobcenter geht und eine Aufstockung seines Einkommens beantragt, können von seinem nachgewiesenen Einkommen verschiedene Ausgaben abgesetzt werden, wenn die Ausgaben mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind. Wenn der Aufstocker ein Monatsticket für den ÖPNV gekauft hat, um damit an seinen Arbeitsplatz zu fahren, muss er dafür beim Jobcenter die Quittung vorlegen. Dann vermindert sich sein anrechenbares Einkommen um den Betrag, den das Monatsticket gekostet hat. Entsprechend erhöht sich dadurch der Aufstockungsbetrag um die Kosten des Monatstickets. Das abrechenbare Monatsticket richtet sich nach der Entfernung des Betriebes von der Wohnung des Aufstockers.

Die beiden Heilbronner Gemeinderäte Bettina Michaelis (DIE LINKE) und Hasso Ehinger (Bunte Liste) und die Fraktion DIE LINKE im Heilbronner Kreistag haben sich für das Mobilitätsticket eingesetzt und wollen nun, dass auch die erwerbstätigen Aufstocker von ihren Möglichkeiten wissen.

Im §11 SGB II Absetzbeträge sind alle Kosten geregelt die abgesetzt werden können. Im Absatz 5 ist für erwerbstätige Aufstocker geregelt, dass  „die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben“ vom Einkommen abzusetzen sind. Mit dem Berater des Jobtickets sollten alle möglichen Ausgaben wie Gewerkschaftsbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge durchgesprochen werden, z. B. auch welches Monatsticket in Frage kommt.

Wenn man z.B. erst nach 8 Uhr mit dem ÖPNV zum Arbeitsplatz fahren muss, ist die billigste und beste Lösung das Sahneticket. Dieses Monatsticket kostet nur 45.25 € und gilt für den ganzen HNV-Bereich. Muss man schon vor 8 Uhr mit dem ÖPNV zum Arbeitsplatz fahren, ist zu klären wie viele Zonen für die Fahrt zum Arbeitsplatz notwendig sind. Ist die Entfernung zum Arbeitsplatz weniger als 1000 m, würde ein Gehbehinderter selbstverständlich den ÖPNV bezahlt bekommen, aber jemand der gut zu Fuß ist u. U. nicht. Also besser vorher mit dem Berater klären.

Bei Fragen und Anregungen können Sie gerne das LINKE Wahlkreisbüro informieren: 07131-8971992 oder florian.vollert@die-linke-heilbronn.de