Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II-Empfänger:innen

Durch aktuelle Pressemitteilungen auf ein Problem aufmerksam gemacht entstand in Stuttgarter Gemeinderat ein Antrag und dadurch für den Landkreis Heilbronn eine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Landrat,

aktuell scheint es Jobcenter zu geben, die Menschen in ALG-II Leistungsbezug auffordern, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten 9-Euro-Ticket nachzuzahlen. Das scheint speziell auch beim Schülerticket ein Problem zu sein (siehe Quelle unten).

 
Nun meine  Anfrage:
 
Wird im Jobcenter des Landkreises Geld im oben genannten Sinne zurückgefordert?
 

 
Falls ja, bitte ich auf diese Praxis zu verzichten. Denn in vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland deutlich, besonders hart trifft das diejenigen, die sowieso schon sehr wenig zur Verfügung haben. Das 9-Euro-Ticket wurde als sozialpolitische Maßnahme eingeführt um die Menschen, die unter der Inflation leiden zu entlasten. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Florian Vollert
 
Quelle: Hartz 4 und 9-Euro-Ticket: Weshalb Empfangende nun Geld zurückzahlen müssen (fr.de)
 
Inspiriert wurde die Anfrage von einem Antrag aus Stuttgart:
Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II-Empfänger:innen – FrAKTION im Gemeinderat Stuttgart (diefraktion-stuttgart.de)

Wir beantragen:
Das Jobcenter Stuttgart verzichtet auf die Rückforderung für Differenzbeträge zwischen
Förderung für Mobilität und den verringerten Kosten durch das 9-Euro-Ticket bei ALG-II-Empfänger:innen.

Begründung:
In vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland deutlich, besonders hart trifft das diejenigen, die sowieso schon sehr wenig zur Verfügung haben. Das 9-Euro-Ticket wurde als sozialpolitische Maßnahme eingeführt um die Menschen, die unter der Inflation leiden zu entlasten. Wie nun der Presse zu entnehmen ist, fordern einzelne Jobcenter Menschen in ALG-II Leistungsbezug auf, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten Ticketpreis nachzuzahlen, dieses Vorgehen konterkariert jedoch das eigentliche Ziel des 9-Euro-Tickets, eine spürbare Entlastung zu schaffen, abgesehen davon, dass die Regelsätze allgemein viel zu niedrig sind -aus diesem Grund, sollten die Stuttgarter Jobcenter die Forderung einer Rückzahlung unterlassen.


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