Durch aktuelle Pressemitteilungen auf ein Problem aufmerksam gemacht entstand in Stuttgarter Gemeinderat ein Antrag und dadurch für den Landkreis Heilbronn eine Anfrage:
Sehr geehrter Herr Landrat,
aktuell scheint es Jobcenter zu geben, die Menschen in ALG-II Leistungsbezug auffordern, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten 9-Euro-Ticket nachzuzahlen. Das scheint speziell auch beim Schülerticket ein Problem zu sein (siehe Quelle unten).
Wir beantragen:
Das Jobcenter Stuttgart verzichtet auf die Rückforderung für Differenzbeträge zwischen
Förderung für Mobilität und den verringerten Kosten durch das 9-Euro-Ticket bei ALG-II-Empfänger:innen.
Begründung:
In vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland deutlich, besonders hart trifft das diejenigen, die sowieso schon sehr wenig zur Verfügung haben. Das 9-Euro-Ticket wurde als sozialpolitische Maßnahme eingeführt um die Menschen, die unter der Inflation leiden zu entlasten. Wie nun der Presse zu entnehmen ist, fordern einzelne Jobcenter Menschen in ALG-II Leistungsbezug auf, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten Ticketpreis nachzuzahlen, dieses Vorgehen konterkariert jedoch das eigentliche Ziel des 9-Euro-Tickets, eine spürbare Entlastung zu schaffen, abgesehen davon, dass die Regelsätze allgemein viel zu niedrig sind -aus diesem Grund, sollten die Stuttgarter Jobcenter die Forderung einer Rückzahlung unterlassen.
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