Als LINKE stellen wir auch für den Haushalt 2020 eigene Anträge. Die Anträge werden der Verwaltung und den Mitgliedern des Verwaltungsausschuss vorgestellt und dann von uns weiter bearbeitet. Hier der aktuelle Stand unserer Anträge mit den Schwerpunkten bezahlbare Verkehrswende und bezahlbare Wohnungen. Gerne nehmen wir auch Anregungen von LeserInnen entgegen.
Anträge der Kreistagsgruppe DIE LINKE zum Haushalt 2020
Antrag 1:
Landrat Piepenburg beantragt Geld aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung für den Ausbau der Frankenbahn (auch in seiner Funktion als Koordinator für den Regionalverband) und Zabergäubahn und geht deshalb auf das baden-württembergische Verkehrsministerium zu. Für die Frankenbahn geht es um die regional bedeutsame eingleisige Engstelle in Züttlingen. Bei der Zabergäubahn geht es um den Aufkauf/bzw. die Übernahme der Schienentrasse.
Begründung:
Wie in der Heilbronner Stimme aufgrund der MOBI Netzwerk HNF-Podiumsdiskussion zu erfahren war, will das Land Ausbau mit Geld aus dem Klimaschutzprogramm 2030 erreichen. Da die Frankenbahn nicht im Bundesverkehrswegeplan ist, wäre diese Variante eine neue Option. Laut Stimme wartet das Land auf einen Förderantrag von Landkreis oder Regionalverband.
Eine Verkehrswende kann nur mit guter Infrastruktur funktionieren. Dazu braucht es einen Ausbau der Frankenbahn und eine Reaktivierung der Zabergäubahn. Beides würde Verkehr von der Straße auf die Schiene bringen.
Im „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung heißt es dazu:
„Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV
Mit der Erhöhung der Bundesmittel nach dem GVFG für den Ausbau des ÖPNV auf 1 Mrd. Euro jährlich ab 2021 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, die At-traktivität des ÖPNV zu verbessern. Das schienengebundene Nahverkehrsnetz kann damit ausgebaut werden. Die Modali-täten des GVFG sollen noch stärker auf die Ziele der Klima-freundlichkeit des ÖPNV ausgerichtet werden. Damit bereits in den nächsten Jahren zusätzliche Ausbau-maßnahmen konkret geplant werden können, beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel ab 2025 auf 2 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen.“
Antrag 2:
Die vom Kreistag gewählten Aufsichtsräte Piepenburg, Heuser und Steinbrenner werden beauftragt, sich im HNV für das 365 Euro Jahresticket einzusetzen. Der Kreistag beschließt die Einführung und hält im Haushalt Mittel für die Umsetzung bereit, falls nötig.
Begründung:
Bei einem entsprechenden Angebot steigen Menschen vom Auto in den Zug/Bus. Bislang sind die Preise für ein attraktives Angebot zu teuer.
In dem erwähnten „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung heißt es:
„Die Bundesregierung wird zusätzlich 10 Modellprojekte zur Stärkung der ÖPNV unterstützen, zum Beispiel die Einführung von 365 Euro Jahrestickets.“
Antrag 3:
Der Landkreis „entbuscht“ die Trasse der Zabergäubahn in Zusammenarbeit mit den Anliegerkommunen als Zeichen Richtung Land und Bund. Die Kosten für die Reaktivierung können so laut technischer Vorstudie um 3,5 Mio. Euro gesenkt werden, der Wert für die standardisierte Bewertung steigt.
Begründung:
Was seit Jahren Ehrenamtliche in vorbildlicher Weise tun, kann nun vom Landkreis als Bekenntnis zur Zabergäubahn übernommen werden: Die Entbuschung der Zabergäubahn. Ein deutliches Zeichen aus der Region für die Zabergäubahn ist wichtig, um die Entscheidungsträger im Zweifelsfall pro Zabergäubahn zu stimmen. Es wäre verkehrspolitisch eine Tragödie, wenn wir kurz vorm Ziel scheitern.
Antrag 4:
Anbindungen ans Krankenhaus von Brackenheim und Möckmühl aus verbessern, etwa durch spezielle Krankenhausshuttles, ähnlich wie die neugeschaffene Buslinie von Massenbachhausen an den Gesundbrunnen. Der Landkreis beschließt einen entsprechenden Antrag/Arbeitsauftrag an den HNV.
Begründung:
Die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum wird zunehmend schwieriger, die Wege länger. Da die Krankenhäuser in den beiden Gemeinden Brackenheim und Möckmühl geschlossen wurden, sollten wir zumindest die Anbindung sichern. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft müssen Angehörige oder Patienten auch ins Krankenhaus kommen können. Als Vorbild kann die neue Linie 670 genommen werden:
Antrag 5:
Wir beschließen die Gründung einer Kreisbaugesellschaft. Für die Gründung einer Kreisbaugesellschaft werden Mittel eingestellt in Höhe € 100.000 bereitgestellt.
1. Der Landkreis Heilbronn gründet federführend für das gesamte Kreisgebiet eine Kreisbaugesellschaft bzw. Kreisbaugenossenschaft.
2. Diese entwickelt nachhaltige Aktivitäten insbesondere im Sozialen Wohnungsbau und koordiniert die entsprechenden Bautätigkeiten im Kreisgebiet.
3. Für die neue Baugesellschaft bzw. – genossenschaft wird ein landesweit vorbildhaftes Modell einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit entwickelt.
4. Die Kreisbaugesellschaft bzw. –genossenschaft wird mit dem notwendigen Eigenkapital ausgestattet.
Begründung:
Die bestehenden Wohnungsbaugesellschaften können die riesige Bedarfslücke an Sozialwohnungen nicht ausfüllen und entwickeln aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu wenige Aktivitäten im Sozialen Wohnungsbau. Für private Investoren ist der Soziale Wohnungsbau bei den heutigen Förderbedingungen nicht rentabel, ihr Beitrag im Rahmen der sozialgerechten Bodennutzung ist leider nur gering und kann das Problem nicht lösen. Deshalb sind alle Akteure insbesondere im kommunalen Sektor in der Pflicht, dringend und intensiv Aktivitäten im Sozialen Wohnungsbau zu entwickeln. Im Landkreis Heilbronn sind die Kommunen in diesem Sektor auf sich alleine gestellt und versuchen durch unterschiedliche Lösungsansätze zu einer Verbesserung der Situation zu kommen. Auch fehlt bislang die Koordination im Landkreis, an welchen Bedarfsschwerpunkten im Rahmen einer Gesamtplanung Sozialwohnungen entstehen können. Durch Synergieeffekte können Baumaßnahmen effektiver und kostengünstiger erfolgen.
Zu bevorzugen ist dabei eine Unternehmensform analog zur Kreisbau Tübingen, bei der die Kreisgemeinden im Rahmen einer GmbH als Gesellschafter fungieren.
Laut Aussagen in der Heilbronner Stimme ist in Erlenbach der Eigenbetrieb ebenfalls kostenneutral unterwegs: https://kreistag.die-linke-heilbronn.de/files/2017/02/Stimme-10.-Januar-Erlenbach-guenstige-Wohnungem.pdf
Die neue Kreisbaugesellschaft. bzw. – genossenschaft sollte nach den Grundsätzen einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit organisiert werden und damit als vorbildhaftes und innovatives Modell im Land die modifizierte Form der Ende 1989 abgeschafften Wohnungsgemeinnützigkeit wiederaufgreifen. D.h. es werden alle Wohnungen nach sozialen Gesichtspunkten vermietet, die Mieten an den realen Kosten orientiert und maximal 4% Rendite ausbezahlt, die in der Regeln reinvestiert werden. Bis 1989 war das übrigens normal in der „sozialen Marktwirtschaft“. Mehr Infos:
Es entwickeln u. a. Landkreise wie Ostalb-Kreis sowie Kreis Böblingen Konzepte zur An- und Weitervermietung von Wohnungen durch Kreisbaugesellschaften, ebenso wie die Stadt Karlsruhe. Über von kommunaler Seite getragene Wohnungsgesellschaften als Zwischenmieter kann auf diesem Wege Leerstand verhindert oder zumindest reduziert werden, da die Bereitschaft von privater Seite zur Vermietung von Wohnraum deutlich gefördert wird.
Finanzierung:
Möglicherweise sind Anträge über gute Förderungsanträge und gute Angebote im Nahverkehr mit Kundengewinn kostenneutral. Um aber die möglichen finanziellen Risiken abzufedern soll die Kreisumlage nicht reduziert werden. Des Weiteren kann der Überschuss im laufenden Betrieb genutzt werden.