Linkes Tandem macht weiter, auch ohne Fraktionsstatus

08. Dezember 2015  Allgemein

TandemKreisrat Müllerschön sprach im Kreistag zum Änderungsantrag der Verwaltung, in dem der Fraktionsstatus der LINKEN beseitigt wurde:

Sehr geehrte Herren Piepenburg, Lasotta und Grabbe

Liebe Kreistagskolleginnen und Kreistagskollegen, liebe Gäste.

Ich kann mich noch gut erinnern an unsere konstituierende Sitzung nach den letzten Kommunalwahlen im September 2014. Die alte Geschäftsordnung von 1976 und das Wahlergebnis der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ermöglichte es uns LINKEN damals, uns zu einer zweiköpfigen Fraktion zusammenzuschließen.

Viele waren damals überrascht, Sie Herr Lasotta bemühten den berühmten, umfallenden Reissack in China, der so spannend sei, wie wir als Fraktion.

Leider , oder zufällig fehlt in der Niederschrift dieser Sitzung genau der Passus meiner Rede, indem wir diesen Schritt begründeten:

„Um eine Gleichbehandlung der Parteien zu gewährleisten, haben sich die beiden Kreisräte Florian Vollert und Johannes Müllerschön auch formal und schriftlich zur Fraktion “DIE LINKE im Heilbronner Kreistag” zusammengeschlossen. Dieser Akt wurde notwendig, da die bisherigen Satzungen und Geschäftsordnungen des Landkreises einen Fraktionsstatus nicht wirklich definieren. So quasi per “normativer Kraft des Faktischen” gibt es jetzt also doch eine zweiköpfige Fraktion der LINKEN im Kreistag. Wir wollen als Fraktion auf der Grundlage unseres Wahlprogramms die kommunale Sachpolitik mit unseren Vorschlägen zum Nutzen der Einwohnerschaft im Landkreis bereichern.“

Seither haben wir als Fraktion zu den Haushalten 2015 und 2016 Anträge gestellt, haben als Fraktion Einwendungen formuliert, haben als Fraktion eine Rechtsaufsichtbeschwerde ans Regierungspräsidium geschickt, und Anträge gestellt im Verwaltungsausschuss zur Zabergäubahn und vieles andere mehr.

 Ich glaube Ihnen Herr Piepenburg und Herren Fraktionsvorsitzende der großen Fraktionen, dass Ihnen das lästig ist. Jetzt sollen Fraktionen, unter gewissen Voraussetzungen auch noch das Recht erhalten, Tagesordnungspunkte zu setzen. Das ist Ihnen zu viel Demokratie und Beteiligung, da wollen sie reingrätschen, das wollen sie verhindern mit Hilfe der Geschäftsordnung. Das ist uns zu billig.

Nach dem heutigen Zeitungsartikel Herr Piepenburg muß man wohl froh sein, dass Sie die Grenze zur Fraktion nicht bei 20, sondern bei fünf Mitgliedern gezogen haben. (Erläuterung: Aktuell hat die CDU als einzige Partei über 20, nämlich 27, die FWV/FDP hat 17, die SPD 15, die Grünen 8, AfD 3, ödp 2 und DIE LINKE 2 Sitze)

 Meine Damen und Herren,

für mich und mein Bauchgefühl ist so ein Vorgehen ein Rückschritt in Richtung Mappus-CDU. Auch ihm war die parlamentarische Beteiligung beim Kauf der EnBW Aktien lästig. Er riskierte dazu sogar einen Verfassungsbruch und hetzte am schwarzen Donnerstag rechtswidrig Polizei auf friedliche Demonstranten.

Wir, im Kreistag zu Heilbronn, sollten deshalb einen Schritt in die andere Richtung gehen, weg von obrigkeitsgefälligem Verwaltungshandeln, hin zu mehr demokratischem, konstruktivem, aber auch klarem politischen Diskurs, mit anschließender Beschlussfassung und dann auch konsequenter Umsetzung von ausdiskutierten Mehrheitsentscheidungen.

Dazu brauchen wir keine neue Geschäftsordnung, die Kreisräte erster, zweiter und dritter Ordnung schafft. Damit meine ich Einzelkreisräte, Kreisräte die sich in Gruppen und solche die sich in Fraktionen organisieren und dann eben entsprechende Rechte erhalten oder aber auch nicht.

 Liebe Kreistagskolleginnen und Kreistagskollegen, wir schlagen deshalb folgenden alternativen Beschlusstext vor:

 1) Die Geschäftsordnung des Kreistags und seiner Ausschüsse wird in der vorliegenden Fassung an einen noch zu gründenden Ältestenrat überwiesen, mit dem Auftrag zeitnah einen gemeinsamen und einvernehmlichen, eventuell geänderten Entwurf zu erarbeiten und vorzulegen.

2) In einem solchen Entwurf soll (entsprechend dem §28 der neuen Landkreisordnung), auch Näheres über die Zusammensetzung, den Geschäftsgang und die Aufgaben des Ältestenrats geregelt werden.

 Begründung:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das wichtigste in der Geschäftsordnung die vorliegt ist vielleicht nicht nur das was drinsteht, sondern auch das was fehlt.

Dies ist der per Gesetz vorgesehene Ältestenrat. Sicher Herr Detlef Piepenburg sie können ihn verhindern, aber alle 74 Kreisräte können mit der nun folgenden Abstimmung auch selbstbewusst und ohne Fraktionszwang entscheiden, ob so ein Instrument sinnvoll ist, oder zumindest sinnvoll wäre, wenn es der Landrat zuliese. Schließlich wollen die kritischen Wählerinnnen und Wähler wissen, wo die Bremser in Sachen Mehr Demokratie und mehr Beteiligung sitzen.

Nach teils heftiger und kontroverser Diskussion wurde die neue Geschäftsordnung dann mit 5 Mitgliedern als Fraktion beschlossen. Der Vorschlag der Verwaltung, nur den Fraktionen auch Sitzungsgelder für vorbereitende Sitzungen zu gewähren und den Gruppen ausdrücklich nicht,  widersprach dann aber doch in einer Kampfabstimmung die Mehrheit der Räte.

hstGO


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