Landrat Piepenburg beantwortet Anfragen der LINKEN

13. Januar 2011  Allgemein

 DIE LINKE stellte im Zuge der Haushaltsberatungen 2011 folgende Anfragen an die Landkreisverwaltung, die wie folgt beantwortet wurden (in rot)

  Anfragen zum Vermögen an LEVW und NEV:

 1)Auf der Seite 378 des Haushaltsplans 2011sind unter allgemeiner Finanzwirtschaft 100 Euro Einnahmen aus „Gewinnanteile LEVW Landeselektrizitätsverband Württemberg“ ausgewiesen. Deshalb habe ich die Frage an den Kämmerer, wie viel Vermögen, oder Eigentum besitzt der Landkreis am LEVW und warum ist dies nicht im Haushalt aufgeführt?

Antwort:

Im Jahr 2007 hat der Landkreis Heilbronn 50 Stückaktien der EnBW zum Kaufpreis von insgesamt 2844,50 € erworben (vgl. Beteiligungsbericht S. 51). Damit hat der Landkreis die Mitgliedschaft und das Stimmrecht beim LEVW (1 Stimme) erworben. Im Haushalt 2011 sind 100 € Dividendenerträge aus diesem Aktienbesitz veranschlagt (Seite 378).

 2)Ebenso verhält es sich mit dem NEV, der bekanntermaßen über ein sattes Vermögen von ca. 100 Mio Euro verfügt. Wie viel davon kann dem Landkreis als Körperschaft zugerechnet werden? Falls es dazu keinen Schlüssel gibt, dann versuchen sie nachrichtlich doch einfach eine theoretische Zuordnung entlang den zurzeit praktizierten Stimmrechten. Warum ist diese wichtige Ressource nicht im Haushalt ausgewiesen?

Antwort:

Der Landkreis ist Mitglied im öffentl. rechtl. Zweckverband „Neckar-Elektrizitätsverband“. Er besitzt in diesem Zweckverband keine eigenen Aktien (deshalb auch kein Hinweis im Beteiligungsbericht). Der NEV ist als eigenständige Rechtspersönlichkeit alleiniger Eigentümer seines Vermögens. Ein Ausweis im Haushalt ist nicht notwendig.

 3) Natürlich wäre es auch interessant zu wissen, wie viele der 46 Gemeinden und Städte des Kreises hier wie viele Anteile, bzw. Stimmrechte haben?

 Antwort:

Abhängig von der abgenommenen Strommenge waren es im Jahr 2009 21 Städte und Gemeinden aus dem Landkreis mit insgesamt 233 Stimmen.

 4) Ist der Landkreis und die Verwaltung bereit hier eine koordinierende Aufgabe für den Landkreis und seine Gemeinden zu übernehmen? Welche Chancen, welche Risiken sieht die Verwaltung?

 Antwort:

Die Verwaltung hält es nicht für notwendig, bei dieser Aufgabe eine koordinierende Funktion zu übernehmen.

 Zwei konkrete Prüfungsanträge zum Klimaschutzkonzept, die im Stadtrat von Heilbronn fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit bei 36 Ja Stimmen und einer Gegenstimme beschlossen wurden:

Regionale Energieagentur

Bis spätestens Ende des Jahres – wird möglichst gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn – eine regionale Energieagentur geplant und beantragt. Die in diesem Bereich handelnden Akteure (Handwerkskammer, Energieversorger, Umweltverbände etc.) werden ins Boot geholt.

 Antwort:

Regionale Energieagentur

Zu Klimaschutz und optimiertem Energieverbrauch leistet der Landkreis seinen Beitrag. Sinnvolle Projekte und Innovationen bringen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten voran. Mit einer Energieagentur wollen wir Kräfte bündeln und parallele Strukturen vermeiden. Nach einer Vorgabe des Kreistags müssen Beratung, Information u.ä. technik- und anbieterneutral erfolgen. Wie in der Kreistagsitzung am 13.12.2010 dargelegt, lotet die Kreisverwaltung derzeit intensiv die Bedingungen für ein Energie-Netzwerk aus. In diesem Zusammenhang wurden und werden aktuell Gespräche geführt, beispielsweise mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA), verschiedenen Gemeindeverwaltungen, der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft, der Kreissparkasse, dem Hohenlohekreis und der Stadt Heilbronn. Die von Ihnen in der E-mail vom 28.12.2010 erwähnte Förderung durch das Land ist bekannt. Die Antragsfrist für das Förderprogramm 2010 endete, wie in den Vorjahren, am 30.11.2010. Laut KEA ist auch für 2011 wieder mit einer entsprechenden Förderung zu rechnen.

Detaillierte Information erfolgt, sobald die relevanten Fakten umfassend erhoben und bewertet sind.

 Gemeinsame Biogasanlage

Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der HVG den Bau einer Biogasanlage (mit nachwachsenden Rohstoffen, Bioabfällen bzw. Grünschnitt) an einem geeigneten Standort auf CO“-Reduktion und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und stellt dem Gemeinderat bis Anfang 2011 die Realisierungsmöglichkeiten dar. Um eventuell eine höher Wirtschaftlichkeit zu erlangen, soll auch geprüft werden, ob hierzu ein gemeinsamer Betrieb mit dem Landkreis sinnvoll sein könnte.

Ich bitte die Landkreisverwaltung diese beiden Anträge und Anfragen aus dem Heilbronner Stadtratsgremium wohlwollend zu prüfen.

Antwort:

Gemeinsame Biogasanlage

Die Verwertung von Bioabfällen in einer Biogasanlage ist eine interessante Option, aber nicht zwingend vorteilhaft. Erfolgt die Kompostierung vor Ort und sind die Transportwege entsprechend gering, kann die Herstellung hochwertiger Komposte durchaus die sinnvollere Alternative sein. Qualitätskomposte dienen als Bodenverbesserer und Düngemittel; sie bieten agronomische Vorteile wie die Verbesserung der Bodenstruktur, der Feuchtigkeitsinfiltration, der Wasserhaltekapazität, der Bodenmikroorganismen und eben der Nährstoffzufuhr. Welche der verschiedenen Behandlungsmethoden die bessere Variante ist, hängt jedenfalls in hohem Maße von örtlichen Bedingungen wie der Bevölkerungsdichte und Infrastruktur sowie dem Klima und den Märkten bzw. Absatzbedingungen für die entsprechenden Erzeugnisse (Energie und Kompost) ab. Derzeit wird der Bioabfall aus dem Landkreis in nahegelegenen Anlagen kompostiert. Die entsprechenden Verträge laufen noch bis zum 30.06.2015. Der Abfallwirtschaftsbetrieb untersucht bereits die Variante Biogasanlage. Dabei wird neben der Wirtschaftlichkeit u.a. auf die Treibhausgas-Emissionen geachtet. Dabei wird auch auf geeignete Partnerschaften geachtet.

 Die Gremien werden auch diesbezüglich auf dem Laufenden gehalten.


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