Betriebsratsarbeit und Grundgesetz -Solidarität mit den IVECO Standorten

13. Juni 2012  Allgemein
... auf der Betriebsversammlung in Weisweil am Kaiserstuhl.

… auf der Betriebsversammlung in Weisweil am Kaiserstuhl.

Zu den allgemeinen Aufgaben von Betriebsräten zählt nach §80 Abs.1Satz1 BetrVG unter anderem die Überwachung von Gesetzen. Oft genug schauen wir als Betriebsräte dabei nur, bzw. vor allem auf das Betriebsverfassungsgesetz, das die Rechte von Betriebsräten und Belegschaften oft eher einschränkt als fördert. Juristisch  unstrittig ist jedoch, dass der §80 des BetrVG alle in Deutschland geltenden  Gesetze meint, also auch das Grundgesetz, zum Beispiel  mit seinem § 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.  Nach einer Betriebsversammlung am von Arbeitsplatzabbau und Werksschließung bedrohten Standort der IVECO Brandsschutztechnik GmbH in Weisweil am Kaiserstuhl ist mir dazu auch was eingefallen zum § 14 des Grundgesetzes. In einem Leserbrief in der Badischen Zeitung konnte ich das auch in der Region rüberbringen. Gestern war in Neckarsulm  IG Metall Delegiertenversammlung, auf der über die Situation bei IVECO berichtet wurde und wo weitere Unterschriften gegen die geplante Entlassungen gesammelt wurden. Den Bericht dazu in der Heilbronner Stimme finden Sie hier, meinen Redebeitrag allerdings nur als Kommentar, den ich selbst hinzufügen mußte. Heute war am Standort Heilbronn von CNH, an dem ich Betriebsratsvorsitzender bin Betriebsversammlung. Dort konnte ich die gesammelten Unterschriften an zwei anwesende Betriebsräte unsere Schwestergesellschaft IVECO, die quasi zum „Gegenbesuch“ anreisten übergeben. Dazu gibt es eine Meldung auf der Homepage der IG Metall. „Millionen sind stärker als Millionäre“ meinte der Betriebsratsvorsitzende von Weisweil in seinem Statement. Die Unterschriftensammlung wird weitergeführt. (jom)